Zur Frage des adäquaten Kausalzusammenhangs ist zudem noch festzuhalten, dass dieser mit Bezug auf die Schutzschildtheorie dergestalt geprüft werden könnte, dass die Frage nicht in einem positiven, sondern in einem negativen Sinne gestellt wird. Dieses Vorgehen wird im oben erwähnten (Erw. 9.6.2.) Aufsatz von Hofstetter / Rey (in ZBl 118/2017 S. 254) als das sinnvollste bezeichnet. Demnach ist zu fragen, ob das Restgrundstück auch dann eine Werteinbusse erlitten hätte, wenn nicht mittels Teilenteignung auf das Grundstück des Betroffenen gegriffen worden wäre, sondern das Werk direkt angrenzend an die betroffene Liegenschaft erstellt worden wäre.