Aus dem Planungsbericht nach Art. 47 RPV zur Teilrevision der allgemeinen Nutzungsordnung vom 1. Mai 2017 (kurz: PB nach Art. 47 RPV) ist zu entnehmen, dass das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV-Verkehrsaufkommen) für das Gebiet AE als Grundlage für den UVB 2010 zum rechtskräftigen Gestaltungsplan geschätzt werden musste. Ursprünglich war im Ostteil des Gebiets AE ein AL mit Einkaufszentrum geplant. Aus wirtschaftlicher Sicht lässt sich das AL mit Einkaufszentrum nicht wie vorgesehen ausführen, weshalb nun anstelle des Einkaufszentrums zusätzliche Wohnungen geplant werden.