9.6.5.1. Wie das BVU in der Zustimmung zum Bauvorhaben Sanierung/Ausbau X- Strasse vom 29. April 2013 festhielt, ist davon auszugehen, dass der geplante Ausbau der X-Strasse für sich alleine betrachtet keine grossen lärmtechnischen Auswirkungen hat. Sie ist aber Teil der Kantonsstrasse NK fff (mit der Verbindungsspange S.), weshalb nur eine gesamtheitliche lärmrechtliche Beurteilung Sinn macht. Aus dem Planungsbericht nach Art. 47 RPV zur Teilrevision der allgemeinen Nutzungsordnung vom 1. Mai 2017 (kurz: PB nach Art.