Die betroffene Liegenschaft befindet sich im Industriegebiet, gleich neben dem BA und angrenzend an die Schienen der AJ. Wie aus dem Technischen Bericht zum Gestaltungsplan C vom 28. Februar 2000 hervorgeht, wurde das C mit der Einzonung in die entsprechende Spezialzone der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Das Areal wies somit schon vor dem Bau des D und vor dem Erwerb desselben durch die Gesuchgegnerin eine hohe Lärmbelastung auf.