9.6.2. Damit gestützt auf die Schutzschildpraxis ein Anspruch geltend gemacht werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Im Hinblick auf den Bau eines öffentlichen Werks muss eine formelle Teilenteignung eines Rechts erfolgen. Zusätzlich muss dem zu enteignenden Recht in tatsächlicher Hinsicht eine Schutzschildfunktion zukommen.