auch die aus den Akten ablesbaren Wertentwicklungen der Streitliegenschaft transparent. Die Gesuchgegnerin hat das Objekt am 16. Juli 2010 (Duplikbeilage 12) für Fr. 53'850'000.00 erworben. Nach Angaben der Gesuchgegnerin (Eingabe vom 31. März 2017, S. 14) war bei der Festlegung des Kaufpreises eine Verkehrswertberechnung auf der Basis des Mieterspiegels und der Mietflächen sowie der weiteren Aussichten (analog der DCF-Methode) massgebend. Bis zum Baubeginn der Strasse sank der Wert um rund Fr. 6'000'000.00. Während der Bauzeit ging der Wert um den geforderten Minderwert zurück. Nach deren Ende bis zum Oktober 2017 entwertete sich das D nochmals um Fr. 1'200'000.00.