Nach den Angaben der Fachrichter des SKE ist die DCF-Methode im Immobilienanlagegeschäft (z.B. bei Vorsorgeeinrichtungen) gängig, aber aufgrund der Dynamik zum Nachweis eines sich nachhaltig auswirkenden und daher abzugeltenden Minderwerts nicht geeignet. Das machen im Übrigen - 27 -