9.3. Zur geltend gemachten Werteinbusse vertritt die Gesuchstellerin den Standpunkt, die Erstellung des D sei spekulativ im Hinblick auf die Entstehung des neuen Stadtteils AE entstanden. Solange dieser Stadtteil aber nicht erstellt sei, liege das D peripher und könne nicht die Attraktivität erreichen, welche einem vergleichbaren Einkaufszentrum an zentraler Lage zukomme. Im Weiteren geht die Gesuchstellerin davon aus, dass die Negativentwicklung des D nicht auf die Enteignung und die Bauarbeiten zurückzuführen ist, sondern dass vielmehr die allgemeine Entwicklung im Detailhandel und besonders die periphere Lage dafür verantwortlich sind (Protokoll, S. 11 und 12).