In den Rechtsschriften wies die Gesuchgegnerin darauf hin, dass diese Investitionen nicht wertvermehrend, sondern nur werterhaltend seien, nur auf diese Weise sei überhaupt ein Neustart möglich. Im Weiteren hält sie fest, dass bei der Festsetzung des Minderwerts zu berücksichtigen sei, dass der Bereich des D erheblich mit Strassenlärm belastet werde. Gemäss dem Umweltverträglichkeitsbericht Gestaltungsplan AE vom 23. August 2010 (UVB 2010) gehe hervor, dass zu diesem Zeitpunkt für die X-Strasse ein Ausgangszustand mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von ca. 1500 Fahrzeugen bestanden habe.