9.2. Die Gesuchgegnerin liess geltend machen, dass sich das im Jahr 2010 eröffnete D infolge der Enteignung und der damit verbundenen baulichen Massnahmen gar nie richtig entwickeln konnte, was schliesslich zu einem Wertverlust von rund Fr. 2'620'000.00 geführt habe. Zudem müsse das D nach einer Betriebszeit von wenigen Jahren mit einem Aufwand von Fr. 6'800'000.00 (Eingabe vom 31. März 2017, S. 12) revitalisiert werden. Gemäss Angaben der Gesuchgegnerin mussten für neue Mieter Korrekturen und Umbauten vorgenommen werden, aus diesem Grund wurden diese Investitionen getätigt (Protokoll, S. 9).