8.4. Vorliegend spielen die abzutretenden Flächen für die mit einem Einkaufszentrum überbaute Parzelle eine untergeordnete Rolle. Ihr Verlust ist bei der aktuellen Nutzung kaum spürbar. Insbesondere für die Abtretungsfläche im südöstlichen Bereich, ausserhalb der Mantellinien bestehen nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Abtretungsfläche im südwestlichen Bereich käme höchstens ein Ausbau des Untergeschosses in Frage, weil die Fläche ausserhalb der äusseren Mantellinie für Erd- und Obergeschosse liegen.