Bei der zweiten, abzutretenden Teilfläche handelt es sich um einen Streifen von 658 m2, welcher im südöstlichen Bereich der Parzelle aaa hinter der Zufahrt zum Parkhaus ebenfalls entlang der X-Strasse verläuft. In diesem Bereich laufen die Parzellengrenzen in einem langgezogenen Spitz zusammen. Gemäss Gestaltungsplan bleibt dieser Flächenteil ohne Baukörper. Beide Bereiche, in welchen die Abtretungsflächen liegen, werden nicht als Ausstellungsflächen oder Parkplätze benutzt und es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern ihnen Erholungsfunktion zukommen soll. Die Kunden dürften sich vor allem auf dem Platz vor dem Haupteingang aufhalten, wo es auch eine AH mit H gibt.