Die Mantellinien gemäss § 2 Abs. 2 SNV beschreiben die horizontale Ausdehnung der Bauten. Sie legen fest, wie der Baukörper auf einer Parzelle zu liegen hat. Auf diese Weise kann beispielsweise sichergestellt werden, dass in einem Quartier bestehende Gebäudefluchten nicht durch einen Neubau unterbrochen werden. Die Baumassenziffer hingegen bestimmt, wie viele Kubikmeter anrechenbaren Raums auf den Quadratmeter Grundstücksfläche entfallen dürfen.