Im Gestaltungsplan C sind die Mantellinien für die Nutzung der Parzelle aaa (damals noch Parzelle ccc) festgelegt. Vorgesehen ist eine äussere Mantellinie für Untergeschosse, eine äussere sowie eine innere Mantellinie für Erd- und Obergeschosse. Die äussere Mantellinie entspricht der zulässigen Maximal-, die innere Mantellinie der notwendigen Minimalausdehnung der Bauten. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 15 m. Somit legen die SNV das maximal zulässige Bauvolumen fest.