"§ 30 C 1 Die Spezialzone C umfasst Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen sowie öffentliche Nutzung. Wohnungen sind nicht, bzw. nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal, zugelassen. 2 Fachmärkte über 3000 m 2 Nettoladenfläche sind zulässig. Die maximale Nettoladenfläche wird auf 10'000 m 2 beschränkt. 3 Die zulässige Baumassenziffer beträgt maximal 9. - 22 - 4 Die Überbauung hat gestützt auf einen Gestaltungsplan zu erfolgen, der