Der Gestaltungsplan "C" enthalte zwar Mantellinien für die zulässigen Hochbauten, doch befreie dies nicht von der Einhaltung des massgebenden Nutzungsmasses. Es finde sich in den Sondernutzungsvorschriften (SNV) kein Hinweis darauf, dass die Mantellinien das gemäss Volumenziffer zulässige Volumen derogieren. - 21 -