sowie ein weiteres Grundstück zu Fr. 614.00/m2 (Nr. 7 auf der Gesuchsbeilage 9). Ebenfalls zu berücksichtigen ist eine Parzelle an der Z-Strasse, welche von der D. AG zu Fr. 700.00/m2 (Nr. 8 auf der Gesuchsbeilage 9) erworben wurde. Zusammen mit dem Vergleichspreis aus dem Jahr 2012 (Erwerb einer Parzelle an der X-Strasse durch die E. AG zu Fr. 550.00/m2, Nr. 12 auf der Gesuchsbeilage 9) ergibt das einen Durchschnittswert von Fr. 600.00/m2. Dieses mathematische Ergebnis gibt nach Dafürhalten des Gerichts und namentlich dessen Fachrichter den Baulandmarkt für Geschäftsflächen im massgeblichen Zeitpunkt angemessen wieder. Davon darf vorliegend ausgegangen werden.