5.2. Wie bereits erwähnt (vorne Erw. 4.6.) sind gemäss Verwaltungsgericht die Zahlen der letzten beiden Jahre vor dem Stichtag massgebend. Wird diese Praxis im vorliegenden Fall streng eingehalten, so liegt nur ein Vergleichspreis vor, nämlich das Geschäft von 2012 (AD Areal), bei welchem ein Preis von Fr. 550.00/m2 bezahlt wurde. Liegen nur sehr wenige Vergleichspreise vor, stellt sich die Frage, ob zusätzlich Vergleichspreise aus den Nachbargemeinden beizuziehen wären. - 18 -