Gestützt darauf wurden nämlich die ersten Arbeiten an der Meteorwasserleitung am 8. Juli 2013 begonnen. Für einen Beginn der Bauarbeiten im Juli 2013 – und nicht schon im Mai 2013 – spricht auch die Tatsache, dass der Stadtrat das Projekt unter Berücksichtigung der kantonalen Auflagen am 3. Juni 2013 zur Realisierung freigegeben hatte (Protokollauszug vom 3. Juni 2013, Beilage 11 zum Gesuch vom 6. Februar 2017). Unter den gegebenen Umständen hält sich das Gericht an die Angaben der Bauherrschaft. - 15 -