Die Gesuchstellerin begründet ihr Angebot mit einer Liste von Liegenschaften in den benachbarten Quartieren AE und AF, für welche in den letzten Jahren Handänderungen stattgefunden hatten. Nach Angaben der Gesuchstellerin handelt es sich hauptsächlich um Abbruchobjekte, sodass die jeweils gehandelten Preise für die Bestimmung des absoluten Landwerts relevant seien (Protokoll, S. 5 und 6).