3.2. Die Gesuchstellerin offerierte der Gesuchgegnerin ursprünglich für die abzutretende Fläche eine Entschädigung von Fr. 162.50/m2. Dieses Angebot sei jedoch unpräjudiziell erfolgt. Nachdem die Gesuchgegnerin das Angebot nicht akzeptiert habe, werde der angebotene Entschädigungsansatz auf Fr. 100.00/m2 reduziert, was einer Gesamtentschädigung von Fr. 87'900.00 entspreche (Protokoll, S. 4; Gesuch vom 16. Januar 2016, S. 7).