Vorliegend stimmt im gegenwärtigen Zeitpunkt der rechtliche Zustand, nämlich die Eigentumsverhältnisse, nicht mehr mit dem faktischen Zustand überein und es besteht dadurch eine Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass die Eigentumsverhältnisse bereinigt werden. Wie beim formellen Enteignungsverfahren, welches vor der Erstellung eines Bauprojekts durchgeführt wird, soll nun im vorliegenden Fall die Bereinigung der Eigentumsverhältnisse durch ein solches Verfahren vorgenommen werden.