1.4. Am 7. Juli 2009 wurde zwischen der damaligen Eigentümerin der Parzelle aaa und der Gesuchstellerin im Hinblick auf den Ausbau der X-Strasse ein Vorvertrag abgeschlossen. Darin wurden entschädigungslose Landabtretung und Verzicht auf Beitragserhebung vereinbart. Der Vorvertrag war bis 31. Dezember 2012 befristet und der Termin wurde nicht eingehalten. Wie die Parteien anlässlich der Verhandlung bestätigt haben, wurden keine Beiträge für den Ausbau der X-Strasse erhoben (Protokoll, S. 3). Dieser Beitragsverzicht hat auf das Enteignungsverfahren keine Auswirkungen, da er für dieses bedeutungslos ist.