Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage, Zürich 2016, N 2359). Wird für ein Strassenbauprojekt Land eines Dritten benötigt, so müssen zuerst die entsprechenden Rechte erworben werden, bevor die betreffenden Flächen in Anspruch genommen werden dürfen. Werden sich die Parteien nicht im Rahmen eines Enteignungsvertrages oder eines freihändigen Kaufs über den Erwerb der benötigten Rechte einig, so kann der Enteigner ein Gesuch um Einleitung des Enteignungsverfahrens beim SKE einrei- -8-