L. Mit Schreiben vom 22. Mai 2018 holte das Gericht bei der Gesuchstellerin zur Ergänzung der bereits vorhandenen Angaben einen Bericht zu allfälligen weiteren Vergleichspreisen im Zeitraum von Mai 2016 bis zur Gegenwart. Mit Eingabe vom 15. Juni 2018 kam die Gesuchstellerin dieser Aufforderung nach. Am 19. Juni 2018 wurde das Schreiben der Gesuchgegnerin zur Kenntnis gebracht, worauf diese mit Schreiben vom 22. Juni 2018 unaufgefordert noch einige Bemerkungen einreichte. Diese Eingabe wurde -7- der Gesuchstellerin am 25. Juni 2018 zugestellt. Sie äusserte sich am 5. Juli 2018 zur Eingabe vom 22. Juni 2018.