K. Die Gesuchgegnerin liess am 4. Januar 2018 einen Nachtrag zu den Kosten der kurzum abgeschlossenen Revitalisierungsarbeiten folgen. Dies wurde der Gesuchstellerin am 8. Januar 2018 mitgeteilt. Auf die Begründungen der Eingaben wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.