Die Vernehmlassung zu den Neuerungen der Duplik wurde der Gesuchgegnerin am 13. November 2017 zur Kenntnis gebracht und die Gelegenheit eingeräumt, bis 6. Dezember 2017 letzte Bemerkungen abzugeben. Gleichzeitig hielt das SKE fest, dass der Schriftenwechsel ansonsten abgeschlossen sei. J. Am 24. November 2017 liess die Gesuchgegnerin abschliessende Bemerkungen einreichen, welche der Gesuchstellerin am 27. November 2017 zur Kenntnisnahme zugestellt wurden. Die darauffolgenden Schlussbemerkungen der Gesuchstellerin vom 4. Dezember 2017 wurden der Gesuchgegnerin am 5. Dezember 2017 mitgeteilt.