G. Am 20. Juni 2017 teilte der Vertreter der Gesuchstellerin mit, dass er in den beruflichen Ruhestand trete und sein Kanzleipartner die Vertretung der Gesuchstellerin übernehme. H. Die Gesuchgegnerin liess am 23. August 2017 innert erstreckter Frist eine Duplik einreichen. Darin liess sie folgende Rechtsbegehren stellen: "1. Antrag 2 der Eingabe vom 31. März 2017 wird zurückgezogen. -6- 2. Das Versehen in Ziff. 3d ist bezüglich des Forderungsbetrages (CHF 19'698.00 statt CHF 18'228.00) zu korrigieren. 3. Im Übrigen wird an den gestellten Anträgen der Eingabe vom 31. März 2017 festgehalten."