F.1. Mit Schreiben vom 6. April 2017 ersuchte der Präsident des SKE die Einwohnergemeinde Q., zu den Eingaben der Gesuchgegnerin Stellung zu nehmen. Die Gesuchstellerin kam der Aufforderung mit Replik vom 2. Juni 2017 innert erstreckter Frist nach und liess folgende Anträge stellen: "1. Festhalten an den Anträgen 1 und 2 gemäss Enteignungsgesuch (Antrag 2 unter Vorbehalt der Verteilungsvorschriften gemäss §§ 20 ff. LEV).