d. Die Gesuchstellerin habe die Gesuchgegnerin für die infolge der Bauarbeiten erlittenen Mehraufwände mit CHF 18'228.00 zu entschädigen. Diese Forderung ist mit 1.75 % ab 1. November 2015 zu verzinsen. e. Die Gesuchstellerin habe der Gesuchgegnerin die vorprozessualen Vertretungskosten mit CHF 28'794.40 zu entschädigen. Diese Forderung ist mit 1.75 % ab 1. September 2015 zu verzinsen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin.