b. Die Gesuchstellerin habe die Gesuchgegnerin für die infolge der Bauarbeiten erlittenen Ertragseinbussen mit CHF 397'392.55 zu entschädigen. Diese Forderung ist mit 1.75 % ab 1. November 2015 zu verzinsen. c. Die Gesuchstellerin habe die Gesuchgegnerin für die infolge der Bauarbeiten erlittenen Werteinbussen mit mindestens CHF 2'620'000.00 zu entschädigen. Diese Forderung ist mit 1.75 % ab 1. Juli 2016 zu verzinsen. -5-