Im Weiteren hielt der Präsident des SKE fest, dass die Gesuchstellerin die Absicht gehabt habe, den Rechtserwerb vor der Beanspruchung des fremden Eigentums zu vollziehen. Die Parteien seien deswegen auch seit der Projektphase im Gespräch gewesen. Die Gesuchgegnerin habe sich dann auch nicht gegen die Realisierung des Baus gewehrt. Nur konnte keine Einigung über die zu leistende Entschädigung erzielt werden.