Wir ersuchen Sie, diese entweder nach der Baureklame oder zumindest mit einer genauen Orts- bzw. Adressangabe zu bezeichnen. Diese Informationen sind erforderlich, um die passivlegitimierte Gegenpartei Ihres Begehrens (Kanton oder Gemeinde) zu eruieren.  Ein nachträgliches Enteignungsbegehren ist allerdings von Gesetzes wegen innert 6 Monaten seit Kenntnisnahme der Schädigung geltend zu machen (§ 155 Abs. 2 BauG). Bei Nichteinhaltung der -3-