 Eine Baustelle ist das äusserliche Abbild eines konkreten Bauvorhabens. Ein solches Bauvorhaben wird verfahrenstechnisch als Projekt bezeichnet und jeweils durch eine kommunale oder kantonale Bewilligung abgegrenzt. Ein grösseres Projekt kann über längere Zeit dauern und manchmal auch mehrere Baustellen umfassen. Rechtstechnisch bleibt es ein Projekt.