6. 6.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'800.00, einer Kanzleigebühr von Fr. 192.00 und den Auslagen von Fr. 151.00, insgesamt Fr. 3'143.00, sind vom Gesuchsteller zu bezahlen. 6.2. Der Gesuchsteller hat den Gesuchsgegnern darüber hinaus die Parteikosten mit Fr. 3'000.00 (inkl. MWST und Auslagen) zu ersetzen. - 15 - - 16 - Zustellung - Gesuchsteller - Gesuchsgegner (Vertreter) Mitteilung - Gemeinderat, Q. - Mitwirkende Fachrichterin und Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde