2. Das Gesuch um Ausdehnung der Enteignung und alle Entschädigungsbegehren werden abgewiesen. 3. Die Anpassungsarbeiten erfolgen im Sinne der Erwägungen und gemäss der in vorstehender Ziff. 1. zu integrierten Bestandteilen erklärten Dokumente zu Lasten des Gesuchstellers. 4. Der Gesuchsteller wird ermächtigt und angewiesen, die Rechtsänderung zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle des Nachführungsgeometers dem Grundbuchamt T. zur Eintragung anzumelden. 5. Die Vermessungs- und Rechtsänderungskosten gehen zu Lasten des Gesuchstellers.