Gemäss Dienstbarkeitsvertragsentwurf und Schreiben des Gesuchstellers vom 29. September 2015 erfolgen sämtliche nötigen Anpassungsarbeiten (Neugestaltung Eingang, Briefkasten und Gartengestaltung) in Absprache mit den Grundeigentümern zu Lasten des Projekts. Dies wurde auch an der Verhandlung so bestätigt (vgl. Protokoll, S. 4).