6.3. Die Gesuchsgegner erleiden aufgrund des Werks (LSW) keinen Schaden, im Gegenteil, sie erhalten einen Mehrwert (Erw. 5. und 6.2.). Dementsprechend haben sie die entschädigungslose Errichtung der Dienstbarkeit für die LSW hinzunehmen. Es erübrigen sich unter diesen Umständen weitere Abklärungen oder Ausführungen zur Bestimmung des Verkehrswertes des für das Bauvorhaben benötigten Landes. - 10 -