Von einem Minderwert kann nicht die Rede sein, im Gegenteil. Die Parzelle der Gesuchsgegner ist nach Erstellung der LSW wenn nicht sogar mehr, dann sicher nicht weniger wert. Schliesslich ist der Lärmschutz eine Voraussetzung, dass auf der Parzelle überhaupt etwas (Neues) gebaut werden darf (Erw. 5.2.; BGE 142 II 100).