5.2. An dieser Stelle ist zudem auf BGE 142 II 100 hinzuweisen, worin das Bundesgericht die Aufhebung von Baubewilligungen (und Nichterteilung von Ausnahmebewilligungen) für Einfamilienhäuser wegen Nichteinhaltung der Immissionsgrenzwerte geschützt hat. Die Parzelle der Gesuchsgegner wird demnach durch die Errichtung der LSW erst wieder in die Lage versetzt, dass Bauten darauf bewilligt werden könnten.