Die baurechtsbelastete Fläche darf im Übrigen weiter in die AZ eingerechnet werden. Gemäss dem vom Gemeinderat Q. mit Protokollauszug vom 30. Januar 2017 eingereichten Bericht der D. AG, S., über den Stand der Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Q. ist für die Parzelle aaa eine Aufzonung von der W2 in die WA3 vorgesehen. Die Zunahme der Ausnützung betrage je nach Art der Nutzung + 0.15 bzw. + 0.25. Gestützt auf einen Gestaltungsplan in einer Gesamtplanung mit den Nachbarparzellen könne sogar eine noch höhere Ausnützung erzielt werden. Davon könnte -7-