Für LSW wurden und werden praxisgemäss immer Dienstbarkeiten errichtet und kein Land enteignet. Die Gesuchsgegner bestreiten diese Praxis, da keine Belege dafür genannt würden. Es gibt keine Belege, weil das SKE diese Frage noch nie entscheiden musste. Die Errichtung von Dienstbarkeiten für LSW wird in der Bevölkerung grossmehrheitlich akzeptiert. Die LSW dient auch hier offenbar allen vom Projekt Betroffenen, was schon dadurch belegt wird, dass sich alle anderen mit dem vorgelegten Dienstbarkeitsvertrag einverstanden erklärt haben. Sie stimmten damit auch der praxisgemäss entschädigungslosen Begründung der Dienstbarkeit zu.