4. 4.1. Das Bauprojekt LSW C ist rechtskräftig (A. und Erw. 1.1.). Dessen Rechtmässigkeit kann und darf vorliegend nicht mehr überprüft werden. Gegen die Errichtung der LSW - und damit gegen die Enteignung - an sich wehren sich die Gesuchsgegner denn auch nicht (mehr). Zu prüfen ist nachfolgend, ob eine Ausdehnung der Enteignung angezeigt ist und ob für die Erstellung der LSW eine Entschädigung zu entrichten ist.