Die Türe in der LSW werde zulasten des Projekts erstellt und vom Kanton baulich unterhalten. Der betriebliche Unterhalt (z.B. Reinigung des Sichtfensters) sei jedoch Sache der Grundeigentümer. Zur Anpassung des Eingangsbereichs gehöre auch die Verschiebung des Briefkastens, welche aber noch von den Vorgaben der Post abhänge. Immissionen seien nur zu entschädigen, wenn ein Schaden vorhanden sei, was bestritten werde. Jegliche Entschädigungen seien abzulehnen. Im Übrigen sei der Enteignungsvertragsentwurf zu genehmigen.