Für die Neugestaltung des Gartens nördlich des Hauses sei eine Entschädigung auszurichten. Der Briefkasten sei auf Kosten des Kantons zu versetzen. Es sei der Minderwert wegen wegfallender Aussicht zu ersetzen und sämtliche sonstigen Nachteile, wie z.B. die Immissionen während der Bauzeit, zu entschädigen (F. und J.).