Dieses betrifft somit eine Fläche von total ca. 26 m2. Die zu errichtende Dienstbarkeit muss korrekterweise jedoch als "Bau- und Pflanzrecht" begründet werden (nicht nur als "Baurecht"), da die vor der LSW liegenden ca. 19 m2 lediglich bepflanzt und nicht bebaut werden sollen (es soll z.B. nicht die LSW dorthin verschoben werden können). -5- Die vorübergehende Beanspruchung von ca. 125 m2 (Anpassungsarbeiten) ergibt sich erst aus der Planbeilage zur Pflanzenschätzung der E., S., bzw. aus dem Begleitbrief der Sektion Landerwerb (K.).