Diese Unterlagen wurden den Parteien am 16. Februar 2017 zur Kenntnis gebracht. L. Am 5. April 2017 hat das SKE den Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Projektbewilligung mit Erteilung des Enteignungstitels liegt vor (A.). Die Auflage hat ordnungsgemäss stattgefunden (C.) und die Gesuchsgegner liessen fristgerecht Begehren nach § 152 BauG beim SKE einreichen (F.).