B. Der Rechtserwerb konnte mit den vom ursprünglichen Projekt betroffenen Grundeigentümern mit zwei Ausnahmen vertraglich geregelt werden. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2015 ersuchte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (nachfolgend: BVU) um Genehmigung der zustande gekommenen Dienstbarkeitsverträge und um Einleitung des Enteignungsverfahrens für die offenen Rechtserwerbe.