Immerhin besteht, wenn auch nicht auf der gewünschten Seite, ein provisorischer Gehweg (vgl. Situationsplan vom 12. Juli 2010). Die Querung der Strasse ist ausserhalb der Stosszeiten und bei üblicher Vorsicht ohne weiteres möglich (z.B. während der Augenscheinverhandlung vom 14. Oktober 2015).