An der Verhandlung vom 14. Oktober 2015 machte E. geltend, es gebe nur wenige Passanten; er habe die Bushaltestelle früh am Morgen beobachtet. Die Querung der Strasse sei kein Problem (Protokoll S. 3). In einem späteren Zeitpunkt sagte er jedoch, es sei gefährlich, die Strasse bei der Haltestelle zu überqueren. Es sei Sache des Kantons, Zebrastreifen zu erstellen. Eine Querungshilfe hätte es schon vor 5 Jahren gebraucht. Alle 2-3 Monate gebe es zudem einen Unfall an der Kreuzung bei der X-Strasse. Man hätte dort einen Kreisel bauen und die Tempolimite auf 50 km/h, nicht bloss auf 60 km/h, senken sollen (Protokoll S. 4 f.).